Damit sämtliche Nachbesserungen zu Ihrem Gunsten erfolgen:
Glauben Sie nicht, Unternehmen haben ihre Pflicht erfüllt, wenn sie innerhalb der Bauzeit ihre Aufgaben erledigen. Erst wenn Sie als Bauherren das Ende der Maßnahmen einläuten, ist der Bau tatsächlich abgeschlossen. Hierzu zählen auch mögliche Nachbesserungen, die infolge der Bauabnahme festgestellt wurden. Auch diese gilt es ein weiteres Mal zu prüfen, damit das Bauende tatsächlich erreicht werden kann. Selbst hierfür kommen wir zum Einsatz und ermitteln, ob der Dienstleister alle Arbeitsaufträge ausreichend erfüllt hat oder ob er noch einmal zur Ausbesserung seiner Arbeit eingesetzt werden muss. Solche Einsätze passieren öfters als gedacht. Hierzu zählt nicht nur menschliches Fehlverhalten, denn auch Material und Werkzeug oder Witterungen können zu Baumängeln führen, die ausgebessert werden müssen.
