Damit sämtliche Nachbesserungen zu Ihrem Gunsten erfolgen:
Die Leistungspflicht endet nicht mit der letzten sichtbaren Tätigkeit, sondern erst, wenn Sie als Bauherr die Abnahme erklären und festgestellte Mängel beseitigt worden sind. Auch Nachbesserungen müssen erneut kontrolliert und freigegeben werden – wir prüfen, ob wirklich fachgerecht korrigiert wurde oder ob weitere Eingriffe erforderlich sind. Wiederholte Einsätze sind keineswegs Ausnahme: Materialchargen, Montagefehler, ungeeignete Baustoffe oder Witterungseinflüsse erzeugen häufig Sekundärmängel. Wir dokumentieren den Zustand vor und nach Korrektur, sichern Beweise, ordnen Verantwortlichkeiten zu und stellen eine belastbare Entscheidungsbasis bereit. So verhindern Sie, dass halbfertige oder lediglich kosmetische Reparaturen als abgeschlossen gelten. Unser strukturiertes Vorgehen schützt Ihr Budget, Ihre Nerven und den langfristigen Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie jetzt die Chance: Kontakt aufnehmen, Termin sichern, Risiken minimieren. Wir stehen bereit.